Die vielleicht grundlegendste Bedingung für Factoring: Eine Forderung, die verkauft werden soll, darf nicht bereits an einen anderen Gläubiger übergegangen sein. Im Fachjargon wird hier gelegentlich auch von „Abtretung“ oder „Zession“ gesprochen.
Sie müssen als Leistungserbringer oder Lieferant weiterhin Gläubiger oder Gläubigerin der Forderung sein. Es darf noch keine Rechte Dritter daran geben. Ist diese Grundvoraussetzung erfüllt, hat Ihr Unternehmen gute Aussichten, Factoring zu nutzen.