Bilanzierung von Factoring
Bei der Bilanzierung von Factoring müssen die Kreditoren beachten, dass nicht jeder Verkauf offener Forderungen dieselben bilanziellen Auswirkungen hat. Wichtige Faktoren sind die Art des Factorings und der Zeitpunkt des Forderungsverkaufs.
Bilanzierung von echtem Factoring
Beim echten Factoring geht das Risiko eines Forderungsausfalls mit dem Forderungsverkauf auf den Factor über. Damit wird der Factor wirtschaftlicher und zivilrechtlicher Eigentümer der offenen Forderungen. Der Kreditor bucht die Verbindlichkeiten seines Endabnehmers aus. Bilanztechnisch findet bei dieser Art des Factorings ein Tausch von Aktiva in Form von Forderung gegen Cash statt. Damit erscheinen die Forderungen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) nicht mehr in der Bilanz des Kreditors. Gleichzeitig erhöht sich die Liquidität, sodass sich bei gleichbleibendem Eigenkapital auch die Eigenkapitalquote erhöht. Dadurch ergibt sich ein besseres Bankenrating, was bei zukünftigen Darlehensverhandlungen von Vorteil ist.
Beim echten Factoring muss der Kreditor auf den Zeitpunkt des Forderungsverkaufs achten. Nur Forderungen, die vor dem Bilanzstichtag verkauft sind, werden bei der Bilanzierung nicht mehr berücksichtigt. Ist das Factoring bis zum Stichtag nicht abgewickelt, erscheint der Betrag erst in der folgenden Bilanz. Das gilt sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz.
Bilanzierung von unechtem Factoring
Wenn sich ein Unternehmen zu unechtem Factoring entscheidet, verbleibt das Risiko des Forderungsausfalls beim Kreditor. Häufig hängt die Wahl des Factorings von den Kosten ab. Da der Factor beim unechten Factoring kein Delkredererisiko übernimmt, fallen die Kosten niedriger aus als beim echten Factoring. Dafür verzichtet der Kreditor auf den Vorteil der Bilanzverkürzung. Die Vorschriften des HGB besagen, dass Forderungen, bei denen das Risiko eines Zahlungsausfalls nicht an den Factor übertragen wird, vom Kreditor bilanziert werden müssen.
Bilanzierung von stillem Factoring
Stilles Factoring bedeutet, dass der Debitor nicht darüber informiert wird, dass die Verbindlichkeiten an einen Factor verkauft wurden. Der Käufer zahlt den fälligen Rechnungsbetrag an den Kreditor, der das Geld an den Factor weiterleitet. Bei der Bilanzierung kommt es ebenfalls darauf an, um welche Form des Factorings es sich handelt. Echtes stilles Factoring wirkt sich bilanzverkürzend aus, während unechtes stilles Factoring keine bilanztechnischen Auswirkungen für den Kreditor hat.
Bilanzierung von Reverse Factoring
Beim Reverse Factoring geht die Initiative für den Forderungsverkauf nicht vom Lieferanten, sondern vom Käufer aus. Wenn es sich um echtes und offenes Factoring handelt, ändert sich die Bilanz von allen drei Vertragsparteien:
Debitor: Umbuchung der Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen in Verbindlichkeit gegenüber der Bank
Kreditor: Bilanzverkürzung durch Ausbuchung der Forderung und Erhöhung der Liquidität
Factor: Ausweis der Forderung in seiner eigenen Bilanz und gegebenenfalls Bildung von Rückstellungen für den möglichen Forderungsausfall