Factoring Informationen

Factoringvertrag

2 Min. Lesezeit

Zwei Hände in einem Handschlag über einen Tisch hinweg zum Abschluss eines Factoringvertrags.

Was zeichnet einen Factoringvertrag aus?

Beim Factoring wird die Vereinbarung zwischen Kreditor und Factor über den Verkauf offener Forderungen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Inhaltlich orientieren sich die vertraglich geregelten Punkte an der wirtschaftlichen Bedeutung des Factorings. Wichtig ist vor allem, ob es sich um echtes Factoring oder unechtes Factoring handelt:

Echtes Factoring: Der Factor kauft die Forderung an und übernimmt das Risiko eines Zahlungsausfalls. Bei dem Factoringvertrag handelt es sich daher um einen Kaufvertrag gemäß § 433 ff. BGB.

Unechtes Factoring: Das Ausfallrisiko trägt weiterhin der Kreditor. Zahlt der Debitor bei Fälligkeit nicht, muss der Kreditor den erhaltenen Betrag zurückzahlen. Daher wird ein Kreditvertrag gemäß § 488 ff. BGB abgeschlossen.

Was beinhaltet ein Factoringvertrag?

Unternehmen entscheiden sich für Factoring, weil sie schnell und unkompliziert ihre Liquidität erhöhen möchten. Daher schließt der Unternehmer einen Rahmenvertrag mit einem Factor ab, der alle Einzelheiten zu dem Forderungsverkauf enthält:

  • genaue Bezeichnung von Factor und Kreditor
  • Einzelheiten über die anzukaufenden Forderungen, wie Art, Güte und Inhalt
  • das Limit, bis zu dem maximal Forderungen angekauft werden
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
  • die Höhe der Gebühr für das Factoring
  • die Höhe der Zinsen für die Vorfinanzierung der Forderungen
  • die Gebühr für die Bonitätsprüfung der Debitoren
  • eventuell weitere Gebühren für die Debitorenbuchhaltung oder die jährliche Bonitätsprüfung der Schuldner
  • den Zeitraum zwischen Einreichung offener Rechnungen und Auszahlung des Betrages
  • die Höhe des Sicherungseinbehalts, der erst nach Ausgleich der Forderung durch den Debitor ausgezahlt wird

Auf individuelle Vereinbarungen achten

Unternehmen nutzen Factoring aus verschiedenen Gründen. Daher schließt der Factor neben dem Rahmenvertrag zusätzlich individuelle Vereinbarungen mit dem Kreditor ab. Darin werden die Einzelheiten zu jedem Debitor festgehalten. Auch Sonderformen des Factorings, wie Einzelfactoring oder Ausschnittsfactoring, werden separat vereinbart. Durch die individuelle Gestaltung des Factoringvertrages stellen die Vertragsparteien sicher, dass jeder Kreditor genau die Art von Factoring erhält, die er benötigt.

Welche Laufzeit und Kündigungsfrist hat ein Factoringvertrag?

Die Laufzeit eines Factoringvertrages darf nicht mit der Laufzeit der offenen Forderungen verwechselt werden. Die Rechnungen, die der Kreditor zum Forderungsankauf einreicht, werden häufig nach 60 bis 90 Tagen fällig. Das bedeutet aber nur, dass der Debitor nach Ablauf dieser Zeit Zahlung leisten muss. Der eigentliche Vertrag über das Factoring läuft in der Regel ein bis drei Jahre. In der Praxis wird der Vertrag häufig für das laufende und das Folgejahr abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt bei den meisten Verträgen drei Monate. Die genauen Angaben über Laufzeit und Kündigungsfrist sind Bestandteil der Vertragsverhandlungen und werden zwischen Factor und Kreditor individuell vereinbart.

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