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Die Unterschiede zwischen Factoring und Inkasso

3 Min. Lesezeit

Nahaufnahme von zwei Frauenhänden. Die rechte Hand ist an einem Taschenrechner, die Linke hält ein Smartphone.

Wenn im Geschäftsverkehr von der Eintreibung von Forderungen oder hohen Außenstände gesprochen wird, werden häufig Factoring und Inkasso in einem Zuge erwähnt. Dass jedoch gravierende Unterschiede zwischen beiden Instrumenten bestehen, ist nicht jedem Unternehmer klar.

Natürlich können sowohl Factoring als auch Inkasso im Unternehmen zu einer deutlich besseren Liquidität führen, wobei jedoch nur beim Factoring eine zusätzliche Risikoabsicherung möglich ist.

Inkasso gegen Außenstände

Ein Inkassounternehmen wird im Gegensatz zur Factoringgesellschaft erst dann beauftragt, wenn bereits begründete und abgerechnete Forderungen beizutreiben sind. Als gewerbliche Geldeintreiber werden Inkassobüros also erst dann involviert, wenn Forderungen bereits fällig sind und sich Schuldner mit der Zahlung Zeit lassen.

Einige größere Unternehmen beauftragen Inkassounternehmen, um ihre gesamten Außenstände außergerichtlich eintreiben zu lassen. In diesen Fällen handelt das Inkassounternehmen im Namen des Unternehmens und verfügt über entsprechende Vollmachten. Das Risiko, dass sich eine Forderung jedoch nicht realisieren lässt, verbleibt – im Gegensatz zum Factoring – beim Unternehmen selbst. Kleinere Unternehmen nutzen die Dienstleistungen von Inkassobüros aus Kostengründen nur dann, wenn bereits überfällige und angemahnte Forderungen beigetrieben werden sollen.

Der Gläubiger der Forderungen bleibt beim Inkasso das Unternehmen, wobei das Inkassobüro lediglich im Namen des Unternehmens handelt. Die Kosten, also Verzugsschäden wie Gerichtskosten, Auslagen und Zinsen, können bei erfolgreicher Beitreibung der Forderung auf den Schuldner abgewälzt werden. Bleiben Mahnverfahren und Gerichtsverfahren jedoch ohne Erfolg und gehen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ins Leere, bleibt das Unternehmen nicht nur auf der Forderung selbst, sondern auch auf allen Inkassogebühren, Kosten und Auslagen sitzen.

Factoring als geschäftsbegleitende Finanzierung

Beim Factoring werden im Gegensatz zum Inkasso alle offenen – und damit auch zukünftige – Forderungen an einen Factor verkauft. Je nach Anbieter ist es dennoch möglich, auch alle zum Zeitpunkt der Übernahme noch offenen Forderungen mit zu veräußern. Der Factor weist innerhalb von zwei Arbeitstagen 80 % bis 90 % der Forderungssumme an das Unternehmen an. Der Restbetrag gilt als Sicherheitseinbehalt und wird abzüglich der Factoringgebühren nach Fälligkeit ausgezahlt. Durch diese Methode wird dem Unternehmen kontinuierlich immer dann Liquidität zur Verfügung gestellt, wenn dem Factor eine neue Rechnung an Kunden übermittelt worden ist.

Bei der Forderungsveräußerung erfolgt die Abtretung an den Factor ohne Einschränkungen. Der Factor übernimmt im Gegensatz zum Inkassobüro demnach alle Rechte und Pflichten aus den Forderungen und wird zum neuen Gläubiger. Durch den Verkauf obliegt dem Factor auch das Forderungsmanagement inklusive Mahnwesen sowie das Ausfallrisiko.

Durch die Übernahme des Ausfallrisikos ist das Unternehmen vor Zahlungsausfällen geschützt. Selbst wenn der Factor eine Forderung nicht realisieren kann, erhält das Unternehmen mit Ausnahme der Factoringgebühren seine vollen Rechnungsbeträge erstattet. Bei einem hohen Forderungsvolumen stellt das Factoring demnach aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die wohl günstigere und sicherere Variante dar.

Steuerliche Unterschiede

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bilanzierung der Forderungen. Während die Forderung beim Inkasso in der Bilanz des Unternehmens verbleibt, kann sie im Rahmen des Factorings aufgrund des Verkaufs ausgebucht werden. Die Bilanz wird demnach um Außenstände reduziert, was nicht selten eine Erhöhung der Eigenkapitalquote zur Folge hat. Derart optimierte Bilanzen werden auch für ein Bankenrating herangezogen, das dank des Factorings ebenfalls positiver ausfallen kann.

 

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